Die Qualitäts-Siegel der Nürnberger Bio Originale und ihre Bedeutung

Das staatliche Bio-Siegel

Mit dem staatlichen Bio-Siegel können seit 2001 Lebensmittel gekennzeichnet werden, die aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen, regelmäßigen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware mit dem Siegel kennzeichnen und verkaufen. In der EG-Öko-Verordnung sind folgende Hauptkriterien festgeschrieben:
Gefordert werden:
  • Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
  • Fütterung nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von antibiotika und Leistungsförderern
Verboten sind:
  • Gentechnisch veränderte Organismen
  • Bestrahlung jeder Art
  • Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Leicht lösliche, mineralische Dünger
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